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Flüssiggas-News | Lesedauer: ca. 2 Min.
09.09.2018

Volle Planungsfreiheit trotz EnEV? Flüssiggas macht’s möglich.

Freie Hand bei der Gebäudeplanung zu haben, ist von Vorteil – aber leider nicht immer möglich. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind oft nicht einfach zu erfüllen. Vor allem, wenn das Versorgungskonzept ohne Netzanschluss konzipiert werden muss. Flüssiggas ist hier eine mögliche, aber eher selten gewählte Lösung. Zu Unrecht.

Planungsskizze eines Flüssiggasbehälters im Vorgarten eines Neubaus


So flexibel, wie Ihre Pläne.

Das moderne Einfamilienhaus, der umweltbewusste Bauernhof, der energieintensive Gewerbebetrieb: Sie alle profitieren von den Stärken des effizienten Energieträgers Flüssiggas. Seine große Anwendungsvielfalt unabhängig von öffentlichen Versorgungsnetzen schafft planerische Freiheiten. Die fachgerechte Installation von Gasleitungen und -behältern erfolgt durch einen Flüssiggasversorger. Der Spielraum, der trotz der technischen Vorgaben bleibt, kommt Gebäudeplanern sehr entgegen. Vor allem die erdgedeckte Variante ist beliebt, denn sie beeinträchtigt die Ästhetik des Gebäudes nicht.


Verschiedene Behälterlösungen zur Flüssiggasversorgung von Privat- und GewerbeimmobilienVerschiedene Behälterlösungen zur Flüssiggasversorgung von Privat- und Gewerbeimmobilien

Auch bei bestehenden Objekten ist der Umstieg auf Flüssiggas meist problemlos möglich. Das bedeutet volle Planungsfreiheit auch bei einer energetischen Modernisierung. Flüssiggas ist ideal zum Heizen und für die Warmwasserbereitung und im Vergleich zum Beispiel mit Öl besonders emissionsarm. Sein volles Potenzial entfaltet der Energieträger im Zusammenspiel mit anderen Technologien. Zum Beispiel im Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) zur günstigen Erzeugung von Wärme und Strom.


Geschickt kombinierbar und fit für die Zukunft.

Wer im Sinne der Energieeinsparverordnung bauen oder sanieren will, greift heute nicht selten zur Wärmepumpe. Doch es gibt effiziente Alternativen: Moderne Gas-Brennwertkessel – und damit auch Flüssiggas – können in Kombination mit Solar- und Lüftungsanlagen im Neu- und Bestandsbau problemlos die Anforderung der EnEV 2014 (auch EnEV 2016 genannt) erfüllen – bei vergleichbaren Investitionskosten.

Vor allem Lüftungsanlagen sind beliebt, denn sie steigern den Wohnkomfort der Immobilien und sorgen für eine optimale Frischluftzufuhr, was die Schimmelbildung in immer besser isolierten und damit dichten Gebäudehüllen praktisch unmöglich macht. Außerdem können Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung geplant werden. Diese steigern zusätzlich die Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Das Regelwerk der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gerät zur Messung der Feuchtigkeit im Mauerwerk an einer Wand mit Stockflecken

Zur Vermeidung von Schimmel ist eine gute Belüftung wichtig.


Flüssiggas kann sogar noch mehr.

Über individuell konzipierte Sonderlösungen kann Flüssiggas sogar kühlen: So wird Liquefied Natural Gas (LNG), die Variante für gewerbliche Großabnehmer, bei -162 °C gelagert (bei diesen Minusgraden ist LNG flüssig). Wenn es per Wärmetauscher auf etwa -50 °C erwärmt und einsatzbereit gemacht wird, lässt sich die dabei entstehende Verdampfungskälte direkt für den Betrieb von Kühlkammern nutzen. Interessant, oder? Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Energie, die ins Konzept passt.

Mit Flüssiggas haben Sie einen vielfältigen und vorteilsstarken Energieträger und eine wirtschaftliche Energielösung fernab bestehender Netze zur Hand. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unseren Planungsingenieuren auf – und genießen Sie neue Freiräume bei der Gebäudeplanung.


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