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Branchen-Insights | Lesedauer: ca. 3 Min.
26.02.2019

GebäudeEnergieGesetz: die 10 wichtigsten Neuerungen.

Heute Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, morgen nur noch GebäudeEnergieGesetz: Architekten und Planer in Deutschland bekommen voraussichtlich 2019 ein einheitliches Regelwerk für Neubauten. Wichtigste Neuerung ist der – von der Europäischen Union geforderte – Niedrigstenergie-Gebäudestandard.

Gebäudeenergiegesetz: Hochbaufacharbeiter auf Baustelle.

Das EU-konforme Regelwerk für Neubauten kommt.

Das GebäudeEnergieGesetz (GEG) wartet mit einigen neuen Festschreibungen auf. Sie sind interessant für alle, die Neubauten konzipieren oder die Planung für neue Gebäude umsetzen. Darunter:

Standard für Niedrigstenergie-Gebäude


Die Festschreibung eines verschärften Niedrigstenergie-Gebäudestandard nach der Europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance Buildings Directive, EPBD) betrifft ab 2019 alle öffentlichen und ab 2021 sämtliche privaten Neubauten. Das sollen Gebäude mit einem sehr geringen Energiebedarf sein, der überwiegend aus erneuerbaren Quellen gedeckt würden. Die EPDB müssen alle EU-Mitglieder frühzeitig in Ihrer Gesetzgebung vorsehen.
Bewertung für ungekühlte GebäudeDas GEG soll ein neues Modellgebäudeverfahren beinhalten, das EnEV easy zur Bewertung für ungekühlte Wohngebäude ablösen soll. Das Verfahren soll – alternativ zum Referenzgebäudenachweis – als ‎rein tabellarischer Nachweis für ausgewählte neue Wohngebäude nutzbar sein.
Ablösung von EnEV-RegelungenDas GEG folgt den Regelungsinhalten der Ökodesign- bzw. ErP-Richtlinie. Deshalb können einige der bekannten produktspezifischen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) entfallen, zum Beispiel in Bezug auf Wärmepumpen.
InnovationsklauselEine Innovationsklausel für ein alternatives Anforderungssystem soll auf Antrag zulassen, dass Neubau- und Sanierungsanforderungen auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums gleichwertig erfüllt werden. Die Klausel soll zunächst auf Zeit erprobt werden.
GebäudeklauselDer Einsatz von Gebäudeautomation in Wohngebäuden soll auf die Energiebilanz angerechnet werden – eine Klausel, die der novellierten EU-Gebäuderichtlinie entspricht.
Bonus für Strom aus erneuerbaren EnergienDie Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien soll in die Bilanz von Neubauten einfließen – und auf Primärenergieebene mit einem Bonus belohnt werden.
Berechnung für NichtwohngebäudeDie Neuausgabe der DIN V 18599, Teile 1–11 vom September 2018 soll maßgeblich für die Berechnung von Nichtwohngebäuden werden. Für Wohngebäude sollen weiterhin die Verfahren nach DIN V 4108-6 und 4701-10 angewandt werden können
PrimärenergiefaktorenWährend die Primärenergiefaktoren für Primärenergieträger und Strom unverändert bleiben sollen, ist für die Primärenergiefaktoren bei Fernwärme langfristig eine neue Berechnungsmethodik geplant. Dadurch soll der Energieaufwand zur Erzeugung von Fernwärme sachgerechter abgebildet werden.
CO2-Emissionen in EnergieausweisenIn Energieausweisen sollen die äquivalenten CO2-Emissionen ausgewiesen werden. Daraus entstehen allerdings keine Anforderungen. Das GEG soll die CO2-Faktoren neben den Primärenergiefaktoren ausweisen.
QuartieransatzDie Wärmeversorgung in Quartieren soll begünstigt und vorangetrieben werden. Die entsprechende Regelung im GEG betrifft Vereinbarungen über neue Gebäude, die Bestandsgebäude mitversorgen.


Aber Vorsicht: Wichtige Eckpunkte zum GEG sind noch nicht geklärt. So sollen laut Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident für Unternehmensentwicklung und Technik des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, die Anforderungen der EnEV 2016 weiterhin gelten. Das würde allerdings den neuen Vorgaben der EU widersprechen. Außerdem muss das Bundeskabinett den aktuellen Gesetzentwurf des GEG verabschieden, was nach aktuellem Stand dieses Artikels (26. Februar 2019) noch nicht einmal terminiert ist.

Darum GebäudeEnergieGesetz:

Gebäudeenergiegesetz: Bauzeichnungen auf Tisch in mobilem Planungsbüro.Das GebäudeEnergieGesetz ist das Ergebnis ambitionierter Pläne der EU für nachhaltigeres Bauen.

Das GEG für Deutschland ist in erster Linie eine Nachbesserung zu den aktuellen Regelwerken für die Planung und den Bau energieeffizienter Gebäude. Denn weder die EnEV noch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie komplett. Im Zuge der Erarbeitung des neuen Gesetzentwurfs wurden auch weiterhin geltende Anforderungen von EnEV und EEWärmeG übernommen und zum Teil vereinfacht.

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